RECHTLICHE INFORMATIONEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

§ 1 Art und Umfang der Leistungen

  1. Der Dienstleister betreibt ein Geschäftsmodell zur entgeltlichen Überlassung einer nutzbaren Geschäftsadresse einschließlich vereinbarter Zusatzleistungen, insbesondere Postannahme, Benachrichtigung, Nachsende- und Scanleistungen sowie optionaler Nutzung von Besprechungs- oder Arbeitsflächen. Der Kunde beabsichtigt, diese Adresse im vertraglich zulässigen Umfang als Geschäftsadresse zu nutzen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Nutzung einer virtuellen Geschäftsadresse nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen zulässig ist und eine tatsächliche postalische Erreichbarkeit sowie Zustellbarkeit sichergestellt sein muss

  2. Die Adressnutzung umfasst ausschließlich die im Vertrag ausdrücklich geregelten Nutzungen. Ein Anspruch auf die Überlassung eines dauerhaften physischen Büros, einer Betriebsstätte, eines tatsächlichen Ortes der Geschäftsleitung oder sonstiger Flächen besteht nur, wenn dies in diesem Vertrag ausdrücklich zusätzlich vereinbart ist.

  3. Soweit Zusatzleistungen gebucht sind, erbringt der Anbieter folgende Leistungen:

  • Annahme gewöhnlicher Postsendungen;

  • Benachrichtigung über Posteingang;

  • Aufbewahrung im vereinbarten Zeitraum;

  • Nachsendung oder digitale Übermittlung nach Maßgabe dieses Vertrags;

  • optionale zeitweise Nutzung von Besprechungsräumen oder Arbeitsplätzen nach gesonderter Buchung.

  1. Nicht geschuldet sind rechts-, steuer- oder Unternehmensberatung, die Prüfung der Zulässigkeit der beabsichtigten Geschäftsstruktur des Kunden, die Übernahme organschaftlicher Funktionen, die Vertretung gegenüber Behörden oder Gerichten sowie die Entgegennahme von Zustellungen außerhalb des vertraglich geregelten Umfangs.

§ 2 Zulässige Nutzung der Adresse

  1. Der Kunde darf die Geschäftsadresse nur für rechtmäßige geschäftliche Zwecke und nur in dem Umfang verwenden, in dem die Nutzung nach deutschem Recht zulässig ist.

  2. Die Adresse darf insbesondere – soweit rechtlich zulässig und die tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen – für Außendarstellung, Geschäftskorrespondenz, Website-Impressum, Angebote, Rechnungen und sonstige Geschäftsbriefe verwendet werden. Auf Geschäftsbriefen sind bei registerpflichtigen Kaufleuten die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben, insbesondere Firma, Rechtsformbezeichnung, Ort der Handelsniederlassung, Registergericht und Registernummer, vollständig anzugeben.

  3. Der Kunde darf die Adresse nicht in einer Weise verwenden,

  • die eine tatsächlich nicht bestehende Betriebsstätte, Niederlassung, Kanzlei, Praxis oder den Ort der Geschäftsleitung vortäuscht,

  • die zu irreführenden Angaben gegenüber Gerichten, Behörden, Registerstellen, Vertragspartnern oder Verbrauchern führt,

  • die eine unzulässige Briefkastennutzung ohne tatsächliche Erreichbarkeit oder Zustellbarkeit bewirkt,

  • die gegen Berufsrecht, Registerrecht, Steuerrecht, Gewerberecht, Wettbewerbsrecht, Geldwäschevorschriften oder sonstige öffentlich-rechtliche Pflichten verstößt.

  1. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, vor jeder Verwendung der Adresse zu prüfen und sicherzustellen, dass die Nutzung für seine konkrete Rechtsform, Tätigkeit, Registerlage, Berufsordnung, steuerliche Struktur und tatsächliche Organisation zulässig ist.

§ 3 Ladungsfähigkeit, Erreichbarkeit und Zustellbarkeit

  1. Der Anbieter verpflichtet sich, die in § 1 genannte Adresse als physisch existente Anschrift mit tatsächlicher postalischer Erreichbarkeit vorzuhalten und organisatorisch sicherzustellen, dass gewöhnliche Postsendungen im Rahmen dieses Vertrags angenommen werden können.

  2. Eine ladungsfähige Geschäftsanschrift setzt voraus, dass unter der Anschrift eine Zustellung rechtlich erheblicher Schriftstücke möglich ist und eine empfangsberechtigte Person oder organisatorische Stelle vorhanden ist, die Sendungen entgegennehmen kann.

  3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die bloße Überlassung einer Geschäftsadresse nicht automatisch den Anforderungen genügt, die Behörden, Registergerichte oder Gerichte im Einzelfall an Unternehmenssitz, Niederlassung, Ort der Geschäftsleitung oder Betriebsstätte stellen.

  4. Der Anbieter übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die Adresse für Zwecke des Handelsregisters, der steuerlichen Erfassung, der Gewerbeanmeldung, berufsrechtlicher Zulassungen oder sonstiger regulatorischer Anforderungen im konkreten Fall des Kunden anerkannt wird, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine konkrete Beschaffenheitsgarantie übernommen wird.

§ 4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat dem Anbieter vor Vertragsbeginn und fortlaufend auf Verlangen vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu Identität, Rechtsform, Vertretungsverhältnissen, wirtschaftlich Berechtigten, Geschäftszweck und tatsächlichem Ort der Geschäftsleitung zu machen und erforderliche Nachweise vorzulegen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet,

  • alle gesetzlichen Anzeige-, Register-, Informations- und Mitwirkungspflichten eigenverantwortlich zu erfüllen;

  • Änderungen seiner Firma, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse, Kontaktdaten, Registerdaten, Geschäftstätigkeit oder seines tatsächlichen Geschäftssitzes unverzüglich mitzuteilen;

  • die Adresse nur im vereinbarten Namen und nur nach schriftlicher Freigabe des korrekten Adressformats zu verwenden;

  • behördliche, gerichtliche oder sonstige fristgebundene Sendungen unverzüglich nach Benachrichtigung abzurufen oder Bearbeitungsanweisungen zu erteilen;

  • alle datenschutz- und geheimnisschutzrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der veranlassten Weiterleitung oder Digitalisierung seiner Post zu beachten.

  1. Der Kunde wird keine verbotenen, sittenwidrigen, irreführenden oder reputationsschädigenden Geschäfte unter Nutzung der Adresse betreiben. Verboten sind insbesondere Tätigkeiten im Zusammenhang mit Betrug, unerlaubten Finanzdienstleistungen, unerlaubter Rechtsberatung, Scheinfirmensitzen, Spam, Massenregistrierungen ohne realen Geschäftsbetrieb oder sonstigen missbräuchlichen Gestaltungen.

  2. Der Kunde stellt sicher, dass unter der genutzten Adresse keine unzutreffenden Erklärungen zur Geschäftsleitung, Niederlassung oder tatsächlichen Leistungserbringung abgegeben werden.

§ 5 Postannahme und Postbearbeitung

  1. Der Anbieter nimmt im Namen und für Rechnung des Kunden nur diejenigen Sendungen entgegen, deren Annahme nach diesem Vertrag vorgesehen ist.

  2. Von der Annahme ausgeschlossen sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart:

  • Pakete oberhalb der vereinbarten Größen- oder Gewichtsgrenzen,

  • Nachnahme-, Wert-, Kühl-, Gefahrgut- oder sonstige besondere Sendungen,

  • Sendungen mit offensichtlich rechtswidrigem oder gefährlichem Inhalt,

  • Zustellungen, die eine besondere persönliche Entgegennahme oder spezielle rechtliche Vertretungsmacht voraussetzen.

  1. Der Anbieter darf Sendungen zurückweisen, wenn dies aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen, organisatorischen oder kapazitativen Gründen erforderlich ist.

  2. Die Bearbeitung eingehender Post erfolgt nach dem jeweils gebuchten Leistungsumfang. Fristen, Scan- oder Nachsendungsintervalle sowie Aufbewahrungszeiten ergeben sich aus Leistungsbeschreibung, Preisliste oder Einzelauftrag.

  3. Der Anbieter ist berechtigt, Postsendungen nach Ablauf vereinbarter Aufbewahrungsfristen und nach vorheriger Ankündigung auf Kosten des Kunden zurückzusenden, einzulagern oder datenschutzkonform zu vernichten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Herausgabepflichten entgegenstehen.

§ 6 Keine Vertretung, keine Fristenkontrolle

  1. Der Anbieter schuldet keine inhaltliche Prüfung eingehender Schriftstücke und keine rechtliche oder steuerliche Bewertung ihres Inhalts.

  2. Der Anbieter schuldet insbesondere keine Fristenkontrolle, keine Wiedervorlage, keine Prozess- oder Mahnüberwachung, keine Überwachung behördlicher Termine und keine eigenständige Weiterleitung an Berater des Kunden, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich als Zusatzleistung vereinbart wurde.

  3. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Kenntnisnahme, Bearbeitung und Einhaltung sämtlicher Fristen und Obliegenheiten im Zusammenhang mit an ihn gerichteten Sendungen.

§ 7 Vergütung, Fälligkeit und Anpassungen

  1. Der Kunde zahlt die in der jeweils vereinbarten Preisliste oder im Angebot ausgewiesene Grundvergütung sowie gesondert vergütungspflichtige Zusatzleistungen, Auslagen, Versandkosten, Lagerkosten und Sonderaufwände.

  2. Die Vergütung ist monatlich im Voraus zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  3. Der Anbieter ist berechtigt, Preise mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn sich Kosten für Personal, Miete, Energie, Versand, Digitalisierung, IT-Sicherheit oder regulatorische Anforderungen erhöhen. Preisänderungen sind dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitzuteilen. Ist der Kunde Unternehmer, gilt die Änderung als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang widerspricht; auf diese Folge ist in der Mitteilung besonders hinzuweisen. Für Verbraucher gelten zwingende gesetzliche Grenzen vorrangig.

  4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Anbieter Leistungen nach vorheriger Ankündigung aussetzen, die Nutzung der Adresse untersagen und eingehende Sendungen bis zur Klärung zurückbehalten, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Identitätsprüfung, Compliance und Verdachtsfälle

  1. Der Anbieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss und während der Vertragslaufzeit eine angemessene Identitäts- und Compliance-Prüfung durchzuführen und hierfür Ausweisdokumente, Registerauszüge, Vollmachten, Nachweise über wirtschaftlich Berechtigte sowie Angaben zur Geschäftstätigkeit anzufordern.

  2. Verweigert der Kunde erforderliche Mitwirkung oder bestehen objektive Anhaltspunkte für rechtswidrige, irreführende, missbräuchliche oder reputationsgefährdende Nutzung, darf der Anbieter den Vertragsschluss ablehnen oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

  3. Gesetzliche Melde-, Auskunfts- oder Sicherungspflichten des Anbieters gegenüber Behörden bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  2. Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  4. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, insbesondere bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei ausdrücklich übernommenen Garantien.

  6. Soweit die Haftung des Anbieters beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten seiner Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  7. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für:

  • die rechtliche oder steuerliche Anerkennung der Adressnutzung beim Kunden;

  • Folgen unzutreffender, unvollständiger oder verspäteter Angaben des Kunden;

  • Ausfälle von Post-, Kurier-, Telekommunikations-, IT- oder Drittanbieterdiensten außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters;

  • mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder reine Vermögensschäden außerhalb der Haftung nach Absatz 3, soweit gesetzlich zulässig;

  • Fristversäumnisse des Kunden, sofern keine ausdrückliche schriftliche Fristenüberwachung als Hauptleistung vereinbart wurde.

§ 10 Freistellung

  1. Der Kunde stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen, Bußgeldern, Kosten, Schäden und Aufwendungen frei, die aus einer rechtswidrigen, irreführenden, vertragswidrigen oder sonst pflichtwidrigen Nutzung der Geschäftsadresse durch den Kunden resultieren, es sei denn, der Anbieter hat den betreffenden Umstand vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

  2. Die Freistellung umfasst insbesondere angemessene Rechtsverteidigungskosten, Kosten behördlicher Inanspruchnahme, Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung sowie interne Bearbeitungskosten, soweit rechtlich zulässig.

  3. Der Anbieter wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

§ 11 Vertragslaufzeiten und Kündigungen

  1. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann sodann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  3. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn

  • der Kunde unrichtigel, unvollständige, irreführende oder veraltete Angaben zu Identität, Rechtsform oder Geschäftstätigkeit macht,

  • der Kunde Mitwirkungs-, Identifikations- oder Compliancepflichten verletzt,

  • die Adresse missbräuchlich, irreführend, rechtswidrig oder reputationsschädigend genutzt wird,

  • behördliche, registergerichtliche, strafverfolgungsrechtliche, sanktionsrechtliche oder geldwäscherechtliche Risiken auftreten,

  • der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung in Verzug gerät,

  • die Fortsetzung des Vertrags dem Anbieter aus Compliance-, Sicherheits- oder Reputationsgründen unzumutbar ist.

  • ein objektiver Verdacht auf Scheingeschäft, Strohmannkonstruktion, Briefkastennutzung ohne reale Geschäftstätigkeit, Täuschung im Rechtsverkehr oder sonstigen Missbrauch besteht.

  1. Nach Vertragsende hat der Kunde jede Nutzung der Adresse unverzüglich zu unterlassen, sämtliche Veröffentlichungen, Register- und Onlinedaten anzupassen und vorhandene Briefbögen, Signaturen, Plattformprofile und sonstige Kommunikationsmittel entsprechend zu ändern.

  2. Nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, eingehende Sendungen mit Hinweis auf die Beendigung zurückzuweisen oder nach den vereinbarten Nachlaufregelungen zu behandeln.

§ 12 Vollmachten

Der Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt, Briefsendungen, Einschreiben, Postzustellungsurkunden, Päckchen und Pakete entgegenzunehmen, soweit deren Annahme im Rahmen der vereinbarten Leistungen möglich ist.

  • an den Vollmachtgeber gerichtete Sendungen zu öffnen und den Inhalt zum Zweck der Postbearbeitung zur Kenntnis zu nehmen.

  • die Inhalte zu sortieren, zu kategorisieren und elektronisch zu erfassen, insbesondere durch Scan oder digitale Weiterleitung an die vom Vollmachtgeber benannte E-Mail-Adresse.

  • Originalunterlagen vorübergehend aufzubewahren und nach Weisung des Vollmachtgebers nachzusenden oder bereitzuhalten.

Die Befugnis zur Öffnung und Kenntnisnahme gilt auch für Sendungen, deren Bearbeitung für die vereinbarte Postdienstleistung erforderlich ist. Persönlich adressierte oder erkennbar höchstpersönliche Sendungen sollen nur geöffnet werden, soweit der Vollmachtgeber dies ausdrücklich wünscht oder die Sendung erkennbar geschäftsbezogen an die Geschäftsadresse gerichtet ist.

  • 1. Briefgeheimnis und Vertraulichkeit

    Der Bevollmächtigte verpflichtet sich, das Post- und Briefgeheimnis sowie die Vertraulichkeit aller durch die Postbearbeitung bekannt gewordenen Inhalte und Umstände zu wahren.

    Die mit der Postbearbeitung befassten Personen dürfen Informationen aus den Sendungen nur insoweit verarbeiten oder offenlegen, wie dies zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

    Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Vollmacht fort.

  • 2. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

    Soweit bei der Entgegennahme, Öffnung, Digitalisierung, Speicherung, Weiterleitung oder Vernichtung personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

  • Soweit die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, ist zwischen den Parteien zusätzlich ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.

    Der Bevollmächtigte hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um Vertraulichkeit, Integrität und Schutz der Daten sicherzustellen.

  • 5. Digitalisierung und elektronische Übermittlung

    Der Bevollmächtigte ist berechtigt, eingehende Postsendungen ganz oder teilweise einzuscannen und dem Vollmachtgeber elektronisch zu übermitteln.

    Der Vollmachtgeber ist dafür verantwortlich, dem Bevollmächtigten eine aktuelle Empfangsadresse für die elektronische Weiterleitung mitzuteilen und Änderungen unverzüglich bekanntzugeben.

    Eine elektronische Übermittlung ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Originalaufbewahrung.

  • 6. Aufbewahrung von Originalen

    Soweit keine abweichende Weisung besteht, darf der Bevollmächtigte Originale nach dem Scan oder nach Kenntnisgabe für einen Zeitraum von _____ aufbewahren.

    Während dieser Zeit kann der Vollmachtgeber die Nachsendung, Abholung oder weitere Aufbewahrung verlangen.

    Unterlagen, für die gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, dürfen nicht allein aufgrund dieser Vollmacht vernichtet werden

  • 7. Regelmäßige Vernichtung von Postsendungen und Unterlagen

    Der Bevollmächtigte wird zusätzlich ermächtigt, solche Postsendungen und Papierunterlagen regelmäßig zu vernichten, deren weitere Aufbewahrung nicht erforderlich ist und denen keine gesetzlichen, steuerlichen, handelsrechtlichen oder sonstigen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

    Von der Vernichtung ausgenommen sind insbesondere:

  • Buchungsbelege, Rechnungen, Steuerunterlagen und sonstige aufbewahrungspflichtige Geschäftsunterlagen,

  • Verträge, Vertragsänderungen, Kündigungen und Nachträge,

  • Schreiben von Gerichten, Behörden, Finanzamt, Sozialversicherungsträgern, Banken und Versicherungen,

  • Schriftstücke mit Fristen oder sonstiger rechtlicher Bedeutung,

  • sowie alle Unterlagen, die der Vollmachtgeber ausdrücklich von der Vernichtung ausgenommen hat.

Eine Vernichtung ist nur zulässig,

  • wenn der Vollmachtgeber die Vernichtung allgemein oder im Einzelfall freigegeben hat oder eine vorher schriftlich vereinbarte Kategorisierung der Sendungen dies vorsieht,

  • wenn der Inhalt zuvor dem Vollmachtgeber elektronisch übermittelt oder sonst zur Kenntnis gebracht wurde, soweit nichts anderes vereinbart ist,

  • und wenn keine erkennbaren berechtigten Interessen des Vollmachtgebers an der weiteren Aufbewahrung bestehen.

13. Art der Vernichtung

Papierunterlagen sind vertraulich und so zu vernichten, dass eine Rekonstruktion des Inhalts praktisch ausgeschlossen ist. Für vertrauliche Papierunterlagen ist mindestens ein datenschutzgerechter Standard entsprechend DIN 66399, Sicherheitsstufe P-4, einzuhalten.

Eine Entsorgung über allgemein zugängliche Abfallbehälter oder ohne gesichertes Vernichtungsverfahren ist unzulässig.

Wird ein externer Vernichtungsdienstleister eingesetzt, darf dies nur unter Sicherstellung angemessener Vertraulichkeit und datenschutzkonformer Einbindung erfolgen.

14. Dokumentation und Nachweis

Der Bevollmächtigte hat die Vernichtungsvorgänge in angemessenem Umfang nachvollziehbar zu dokumentieren, insbesondere hinsichtlich Datum, Art der Unterlagen und Art der Vernichtung, soweit dies nach Art und Umfang der Leistung zumutbar ist.

Auf Verlangen des Vollmachtgebers ist eine Übersicht oder ein geeigneter Nachweis über erfolgte Vernichtungen vorzulegen; bei externer Vernichtung kann dies durch eine Vernichtungsbestätigung erfolgen.

15. Weisungen des Vollmachtgebers

Einzelweisungen des Vollmachtgebers gehen den allgemeinen Regelungen dieser Vollmacht jederzeit vor.

Der Vollmachtgeber kann bestimmte Absender, Sendungsarten oder Dokumentkategorien von der Öffnung, Digitalisierung, Weiterleitung oder Vernichtung ausnehmen.

16. Haftung und Grenzen

Diese Vollmacht begründet keine Pflicht zur rechtlichen Prüfung des Inhalts eingehender Schreiben. Der Bevollmächtigte schuldet ausschließlich die vereinbarte organisatorische Postbearbeitung.

Fristenkontrolle, inhaltliche Bearbeitung, rechtliche Bewertung oder Weiterverfolgung von Ansprüchen erfolgen nur, wenn dies gesondert ausdrücklich vereinbart wurde.

17. Beginn, Dauer und Widerruf

Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und wird auf unbestimmte Zeit erteilt.

Sie kann vom Vollmachtgeber jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform oder Schriftform widerrufen werden, sofern vertraglich nichts Strengeres vereinbart ist.

Mit Zugang des Widerrufs endet die Berechtigung zur weiteren Öffnung, Verarbeitung oder Vernichtung neu eingehender Post; bereits begonnene Verarbeitungsvorgänge sind geordnet abzuschließen, soweit dies rechtlich erforderlich ist.

§ 18 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten.

  2. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, sofern diese rechtlich erforderlich ist.

  3. Der Anbieter darf Sendungen öffnen, scannen oder digital übermitteln nur insoweit, wie dies ausdrücklich vereinbart, datenschutzrechtlich zulässig und zur Leistungserbringung erforderlich ist.

  4. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei nicht unbefugt offenzulegen oder zu verwerten.

§ 19 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

  1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

  2. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  3. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

§ 20 Textform, Änderungen und Nebenabreden

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

  2. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Textformklausel.

  3. Individuelle Abreden der Parteien haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 21 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

  3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

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